Was ist ein BF3-Begleitfahrzeug?
Ein Begleitfahrzeug Typ 3 (BF3) sichert Großraum- und Schwertransporte (GST) nach § 29 Abs. 3 StVO und auf Grundlage der Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid (§ 70 StVZO) ab. Das Fahrzeug verfügt über eine BAST-abgenommene Wechselverkehrszeichen-Anlage (WVZ) mit integrierten Blinklichtern, Warneinrichtung, Höhenpeilstab und Funk. Den Fahrer schreibt das Merkblatt über die Ausrüstung privater Begleitfahrzeuge (VkBl. B3422) mit gültigem BF3-Schein vor.
Wann wird ein Begleitfahrzeug angeordnet?
Großraum- und Schwertransporte sind eine Sondernutzung im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes (§ 8 FStrG). Wird für den Transport eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erteilt, ist nach § 8 Abs. 6 FStrG keine zusätzliche Sondernutzungserlaubnis nötig (Doppelgenehmigungen werden vermieden). Typische Schwellen, ab denen eine Begleitung angeordnet wird:
- Transportbreiten über 3,50 m außerhalb von Autobahnen
- Überlängen, bei denen der nachfolgende Verkehr nicht mehr sicher überholen kann
- Überhöhe ab ca. 4,20 m – häufig kombiniert mit Brücken-/Tunnelprüfung
- Transporte mit erhöhtem Gesamtgewicht und einzelner Brücken-Statikprüfung
Die Anzahl und die Art der Begleitfahrzeuge (BF2, BF3, BF3plus, BF4) wird ausschließlich durch die Genehmigungsbehörde im Bescheid festgelegt – nicht durch den Auftraggeber oder den Begleitservice.
Unsere Leistungen mit eigener Flotte (BF2 / BF3 / BF3plus / BF4)
Wir stellen unseren Kunden – unter anderem Speditionen, Windkraftanlagenbauern, Maschinenbauern, Brückenbauern, Fertighausbauern, Industrieanlagenbauern, Landmaschinenherstellern und Tiefbauern – Begleitfahrzeuge der Kategorien BF2, BF3, BF3plus und BF4 mit WVZ-Anlage und geschultem Personal zur Verfügung.
- BF3-Begleitung für Schwer- und Sondertransporte (GST-Transportbegleitung)
- Vorausbegleitung mit Streckenerkundung und Maßkontrolle
- Nachbegleitung zur Absicherung des nachfolgenden Verkehrs
- Absicherung von Engstellen, Kreuzungen, Brücken und Baustellen
- Umsetzung des Genehmigungsbescheid (§ 70 StVZO): Auflagen auf Brücken, Baustellen, Autobahn-Aus-/Auffahrten, Tunneln, innerorts/außerorts, Kreuzungen und Einmündungen
- Absicherung des Transports nach hinten, vorne und seitlich
- Koordination mit Polizei, Straßenbaubehörden und VEMAGS-Stellen
Ausstattung unserer Fahrzeuge
Alle Begleitfahrzeuge sind nach dem Merkblatt 2015 über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und/oder Schwertransporten der BASt vollständig ausgestattet. Zusätzlich:
- Blackbox (Aufzeichnungsgerät) zur lückenlosen Dokumentation des Einsatzes
- Freisprechanlage
- Funkverbindung sowie zwei zusätzliche Handfunkgeräte
- Wöchentliche Funktionsprüfung von Ausstattung und Ausrüstung