Was ist ein externer Verkehrsleiter?
Jedes Unternehmen mit Güterkraftverkehrserlaubnis oder EU-Lizenz muss nach Artikel 4 der EU-Verordnung 1071/2009 eine fachlich geeignete Person als Verkehrsleiter benennen. Diese Person trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten – insbesondere Fahrzeugdisposition, Fahrer-Auswahl, Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie die Kommunikation mit Behörden.
Als externer Verkehrsleiter übernehmen wir diese Aufgabe auf vertraglicher Basis für Ihr Unternehmen – rechtssicher, mit gültiger Fachkundebescheinigung und der erforderlichen Zuverlässigkeit nach §3 GBZugV.
Wann ist ein externer Verkehrsleiter sinnvoll?
- Inhaber ohne Fachkunde: der Firmeninhaber besitzt keinen Fachkundenachweis
- Unternehmensgründung: frisch gegründete Transportunternehmen ohne internen Verkehrsleiter
- Überbrückung: Krankheits- oder Ausfallvertretung des internen Verkehrsleiters
- Entlastung: Geschäftsführung möchte die Verkehrsleiter-Pflichten auslagern
- Compliance-Druck: Behörden verlangen eine qualifizierte Leitung nach Prüfung
Unsere Leistungen als externer Verkehrsleiter (Auszug)
- Tätigkeit als externer Verkehrsleiter inkl. EU-Lizenz-Beantragung
- Kontrolle & Auswertung von Fahrerkarten und Tacho-Daten
- Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten (Compliance nach VO (EG) 561/2006)
- Fahrzeug- & Instandhaltungsmanagement
- Prüfung von Beförderungsverträgen, Dokumenten & Sicherheitsvorschriften
- Grundlegende Buchhaltung
- Gründerberatung (Rechtsform, Businessplan, Behördenwege)
Einzugsgebiet: max. 150 km um Herne
Damit wir die Verkehrsleiter-Pflicht der „tatsächlichen und dauerhaften Leitung" auch in der Praxis erfüllen können, betreuen wir Transportunternehmer im Umkreis von maximal 150 km um unseren Sitz in Herne (Nordrhein-Westfalen). So können wir bei Bedarf schnell vor Ort sein, an Behördenterminen teilnehmen und die enge Abstimmung mit Disposition und Werkstatt halten.
Typische Einzugsorte sind das Ruhrgebiet, der Niederrhein, das Bergische Land, Münsterland, Sauerland sowie Teile des Rheinlands. Anfragen aus weiter entfernten Regionen (z. B. Stuttgart, Süddeutschland) lehnen wir bewusst ab – die räumliche Nähe ist für die Qualität der Verkehrsleiter-Tätigkeit essenziell.
Gesetzliche Grundlagen – kompakt erklärt
Wer im gewerblichen Güterkraftverkehr unterwegs ist, bewegt sich in einem dichten Geflecht aus deutschen und europäischen Vorschriften. Die für die Verkehrsleiter-Funktion zentralen Normen kurz erläutert:
- § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Regelt die Erlaubnispflicht für gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland. Wer mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse Güter für andere transportiert, benötigt eine Erlaubnis – diese setzt unter anderem die Benennung eines fachlich geeigneten Verkehrsleiters voraus.
- § 10 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- Konkretisiert die Anforderungen an den Verkehrsleiter (z. B. Fachkundeprüfung, persönliche Zuverlässigkeit) und legt fest, wann die Funktion durch externe Personen wahrgenommen werden darf.
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
- Bundeseinheitliche Vollzugshilfe für die Behörden – beschreibt, wie GüKG und GBZugV in der Praxis anzuwenden sind, etwa bei der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit oder der Zuverlässigkeit.
- Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Europäische Grundlage für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers. Die vier Grundvoraussetzungen lauten: tatsächliche und dauerhafte Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung – verkörpert durch den Verkehrsleiter.
- Art. 3 und 4 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
- Regelt den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs. Art. 3 setzt die Gemeinschaftslizenz voraus, Art. 4 definiert die formalen Anforderungen an deren Ausstellung. Wesentlich für Speditionen mit EU-Verkehren.
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Deutsche Durchführungsverordnung zu den EU-Regeln. Definiert insbesondere die Bedingungen für Kabotage – also für Transporte innerhalb Deutschlands durch ausländische Unternehmen.
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Listet die behördlichen Gebühren rund um Erlaubnis, Lizenzen, Bescheinigungen und Eintragungen auf – relevant für die Kostenkalkulation bei Neuausstellung oder Verlängerung der EU-Lizenz.
- VO (EG) Nr. 561/2006
- EU-weit verbindliche Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer. Verstöße sind über die digitalen Tachographen direkt nachvollziehbar – die Überwachung gehört zu den Kernpflichten des Verkehrsleiters.
- Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Pflicht zur Grundqualifikation und regelmäßigen Weiterbildung (Module) für Berufskraftfahrer. Der Verkehrsleiter sorgt für rechtzeitige Modulbuchungen und korrekte Eintragungen.
Was kostet ein externer Verkehrsleiter bei uns?
Die Kosten kalkulieren wir individuell – je nach Leistungsumfang und Anzahl der zu betreuenden Fahrzeuge. Faktoren sind unter anderem:
- Flottengröße (Anzahl der Fahrzeuge im Verkehr)
- Umfang der Tätigkeit (nur Compliance / Komplettleitung / Krisenintervention)
- Frequenz von Vor-Ort-Terminen, Behördenabstimmungen und Reportings
- Zusätzliche Leistungen wie Gründerberatung oder EU-Lizenz-Beantragung
Für ein verbindliches Angebot benötigen wir wenige Eckdaten zu Ihrer Flotte und Ihrer aktuellen Compliance-Lage. Kontakt aufnehmen – wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.
Ihre Vorteile
- Rechtssicherheit: gültige Fachkundebescheinigung und Zuverlässigkeit nach § 3 GBZugV
- Räumliche Nähe: max. 150 km um Herne – kurze Wege bei Behördenterminen
- Kostenvorteil: externer Dienstleister statt Vollzeitstelle
- Flexibilität: Leistungsumfang an Ihre Unternehmensgröße angepasst
- Erfahrung: langjährige Praxis im Schwer- und Güterverkehr
- Schnelle Verfügbarkeit: kurzfristige Übernahme bei Ausfall möglich
Füllen Sie einfach folgendes PDF aus und senden Sie es uns an dispo@schwertransport-begleitservice.de.