Was ist das Anhörungsverfahren?
Im Anhörungsverfahren werden alle durch einen Schwertransport betroffenen Stellen zur Stellungnahme aufgefordert: Straßenbaulastträger (Autobahnmeistereien, Straßenbauämter, Kommunen), Polizei, Brückenprüfer und ggf. weitere Behörden. Jede Stelle kann Auflagen erlassen oder die Strecke ablehnen.
Typische Beteiligte im Anhörungsverfahren
- Autobahnmeistereien – Bundesautobahnen
- Straßenbauämter – Bundes-, Land- und Kreisstraßen
- Kommunen – Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten
- Polizei – verkehrsrechtliche Anordnungen
- Brückenprüfer – Statik-Prüfung bei kritischen Brücken
- Bahn/ÖPNV – bei Bahnübergängen und Oberleitungen
Typische Auflagen
- Zeitfenster (Nacht, Wochenende)
- Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Brücken
- Einzelfahrt über bestimmte Bauwerke
- Polizeibegleitung auf Autobahnen
- Zusätzliche Begleitfahrzeuge
Was wir übernehmen
- Korrespondenz mit allen Anhörungspartnern
- Technische Nachweise (Brücken-Statik, Achslasten)
- Verhandlung bei strittigen Auflagen
- Zeitplanung und Fristenüberwachung