Wann ist eine Schwertransport-Genehmigung erforderlich?
Sobald Ihr Transport die zulässigen Maße oder das Gewicht der StVZO überschreitet, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Die rechtliche Grundlage bilden:
- §29 Abs. 3 StVO – Überschreitung der zulässigen Maße (Länge, Breite, Höhe)
- §46 Abs. 1 StVO – Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts
- §70 StVZO – Ausnahmen von Bau- und Betriebsvorschriften
Konkret: Genehmigungspflicht besteht ab einer Breite von 2,55 m, einer Höhe von 4,00 m, einer Länge von 20,75 m oder einem Gesamtgewicht von 40 t.
Arten der Schwertransport-Genehmigung
Einzelfahrt-Genehmigung
Die Einzelfahrt-Genehmigung gilt für eine konkrete Route, einen Ladungstyp und einen festgelegten Zeitraum (meist 1–3 Monate). Geeignet für einmalige oder seltene Transporte.
Dauergenehmigung
Die Dauergenehmigung für Schwertransporte in Deutschland gilt für wiederkehrende Fahrten auf festgelegten Streckentypen (z.B. zwischen zwei Werksstandorten). Gültigkeit: bis zu 3 Jahre. Sie senkt die Genehmigungskosten pro Fahrt deutlich.
Kurzstreckengenehmigung
Für kurze, klar abgegrenzte Strecken (z.B. innerhalb eines Hafens, eines Werksgeländes oder in einem Landkreis) gibt es Kurzstrecken- bzw. Bezirksgenehmigungen mit vereinfachtem Verfahren.
Ablauf: So beantragen wir Ihre Schwertransport-Genehmigung
- Projektaufnahme – Wir erfassen Transportdaten (Maße, Gewicht, Start, Ziel, Termin).
- Routenplanung – Prüfung auf Brücken, Tunnel, Engstellen, Baustellen.
- VEMAGS-Antrag – Wir stellen den Antrag über das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte.
- Anhörungsverfahren – Bei Bedarf koordinieren wir die Anhörungen aller betroffenen Straßenverkehrsbehörden.
- Auflagenprüfung – Wir prüfen Begleitauflagen (BF2, BF3, Polizei) und Zeitfenster.
- Bescheid – Die Genehmigung erhalten Sie direkt oder über uns.
- Durchführung – Auf Wunsch übernehmen wir die Begleitung des Transports.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität ab:
| Genehmigungsart | Typische Bearbeitungsdauer |
|---|---|
| Einfache Einzelfahrt (bundesweit standardisiert) | 3 – 10 Werktage |
| Einzelfahrt mit Anhörung mehrerer Behörden | 3 – 6 Wochen |
| Komplexe Sondertransporte (Polizeibegleitung, Brückenprüfung) | 6 – 12 Wochen |
| Dauergenehmigung | 4 – 8 Wochen |
Tipp: Beantragen Sie frühzeitig! Bei Express-Bedarf können wir Eilverfahren koordinieren, diese sind aber mit Zuschlägen verbunden.
Kosten: Was kostet eine Schwertransport-Genehmigung?
- Behördliche Gebühr (GebOSt): ca. 100 € – 1.000 € je nach Kategorie und Aufwand
- Unser Genehmigungsservice: ab 150 € pro Antrag (Einzelfahrt), pauschal für Dauergenehmigungen
- Zusatzkosten: Anhörungsverfahren, Streckenaufnahme vor Ort, Brückenprüfung
Schwertransport ohne Genehmigung – Bußgelder und Konsequenzen
Ein Schwertransport ohne erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §49 StVO dar. Die Konsequenzen können gravierend sein:
- Bußgelder von 500 € bis über 5.000 €
- Punkte in Flensburg (1–2 Punkte je nach Schwere)
- Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Straftatbestand nach §315b StGB
- Haftungsrisiken bei Schäden an Brücken, Fahrbahnen oder Dritten
- Rückgriff der Haftpflichtversicherung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit
Das Risiko steht in keinem Verhältnis zum Aufwand einer ordnungsgemäßen Genehmigung – insbesondere wenn ein spezialisierter Dienstleister wie wir die Antragstellung übernimmt.
Ihre Vorteile mit unserem Genehmigungsservice
- Erfahrung: VEMAGS-Anträge im täglichen Geschäft, Kenntnis aller Behördenprozesse
- Zeitersparnis: Keine internen Ressourcen für Antragsverfahren nötig
- Optimale Routen: Wir kennen die Engstellen und Alternativrouten in ganz Deutschland
- Anhörungsverfahren: Wir koordinieren direkt mit allen betroffenen Behörden
- Komplettservice: Genehmigung + Begleitung + externer Verkehrsleiter aus einer Hand