Was ist eine Streckengenehmigung?
Eine Streckengenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, eine bestimmte Route mit einem Großraum- oder Schwertransport zu befahren. Sie wird für eine konkrete Strecke und meist für eine bestimmte Fahrt oder einen begrenzten Zeitraum erteilt.
Ablauf einer Streckengenehmigung
- Transportdaten erfassen (Abmessungen, Gewicht, Achslasten, Fahrzeug)
- Routenplanung inkl. Brücken-, Höhen- und Tonnage-Prüfung
- VEMAGS-Antrag elektronisch einreichen
- Anhörung der betroffenen Straßenbaulastträger
- Auflagen prüfen und in Transport integrieren
- Bescheid entgegennehmen und dem Transport zuordnen
Bearbeitungszeiten
- Standard-Routen: 5–10 Werktage
- Komplexe Routen (mehrere Bundesländer): 2–4 Wochen
- Eilantrag: bei uns auch kurzfristig möglich
Warum den Antrag an uns abgeben?
- Keine Rückfragen durch Behörden – wir liefern vollständige Unterlagen
- Behördenkontakte in allen Bundesländern
- Routenalternativen parat, falls eine Strecke gesperrt ist
- Kombination mit BF3-Begleitung und externem Verkehrsleiter
Streckenprüfung und Brückenstatik – kompakt erklärt
Damit eine Route überhaupt genehmigt werden kann, muss sie auf zwei Ebenen geprüft werden: physisch vor Ort und rechnerisch in den Statikunterlagen der Bauwerke. Beide Schritte gehören in jedes seriöse VEMAGS-Verfahren.
- Streckenprüfung
- Vor-Ort-Begehung der genehmigten oder geplanten Route: Maßaufnahme an Engstellen, lichte Höhe unter Brücken und Schildanlagen, Schwenkbereiche an Kreisverkehren, Befahrbarkeit von Baustellenführungen. Hindernisse (überhängende Bäume, Schilder, Bordsteine) werden dokumentiert und ggf. mit den Straßenbaulastträgern entfernt oder umfahren. Ergebnis ist ein Streckenprotokoll, das dem VEMAGS-Antrag beigefügt wird.
- Brückenstatik (mathematische Verfahren)
- Für jede Brücke, die ein Schwertransport überfährt, prüfen die Straßenbaulastträger die zulässigen Lasten anhand statischer Verfahren – meist nach der DIN-Fachbericht-Methode oder dem BEM-ING-Verfahren (Berechnung an Eisenbahn-/ Straßenbrücken nach den ETV-ING-Richtlinien) für Bestandsbauwerke. Die Belastung wird über das individuelle Achslastschema des Transports berechnet – jede Achsgruppe erzeugt ein Lastbild, das gegen die Tragreserven der Brücke gehalten wird. Reicht die Tragfähigkeit nicht aus, muss eine Alternativroute oder eine Sonderfahrweise (z. B. Schritttempo, mittig fahren) festgelegt werden.